Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung findet Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung als tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie und als Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen statt. Dort gelten Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und die Psychotherapie-Richtlinien.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten die vom DGUV aufgestellten Regeln des Psychotherapeutenverfahrens. Hier können die Handlungsanleitung und Praxistipps für das Psychotherapeutenverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.
Konfrontationstherapie – ein bewährtes Verfahren bei Posttraumatischer Belastungsstörung
Die Konfrontationstherapie (oder auch Expositionstherapie genannt) ist ein therapeutisches Verfahren der Kognitiven Verhaltenstherapie, das vor allem bei Patienten mit Postraumatischer Belastungsstörung und spezifischen Phobien angewendet wird. Am Anfang wird die erlebte belastende Situation, die Ängste und Beschwerden und ein eventuelles Vermeidungsverhalten auslöst, in sensu (in der gedanklichen Vorstellung der Patienten) gemeinsam mit den Psychotherapeuten bearbeitet. Das heißt, es werden der Unfallhergang durchgesprochen, Erinnerungslücken geschlossen, ein Vermeidungsverhalten bewusst gemacht und bearbeitet und schließlich eine Habituation, also die Gewöhnung an die mit der Erinnerung verbundenen Gedanken herbeigeführt. Die aktive Mitarbeit der Betroffenen ist dabei wichtig, z. B. das imaginative Nacherleben der belastenden Umstände und der Wille, an der Bewältigung des Vermeidungsverhaltens zu arbeiten. Später folgt, sofern erforderlich, eine gemeinsame (evtl. mehrfache) Konfrontation in vivo, also in der realen Umgebung, bis die Symptome und Beschwerden deutlich nachlassen.
In der Praxis spielt ein Vermeidungsverhalten mitunter eine große Rolle, wenn Betroffene die Betriebsstätte wegen der angstbesetzten Situationen nicht mehr aufsuchen oder möglichst schnell wieder verlassen wollen oder nach einem erlebten Verkehrsunfall nicht mehr ein Kfz führen wollen. Komplizierend kann auch sein, wenn Betroffene sich nur unter Einnahme von Tranquilizern oder in Begleitung durch andere Personen in der Lage sehen, sich wieder der angstbesetzten Situation auszusetzen.
Die Praxistipps des DGUV nennen hier explizit als Beispiele: • In der Therapie kann zwecks Konfrontationsübungen bei Fahrängsten auf die Kooperation mit geeigneten Fahrschulen zurückgegriffen werden. Damit ist eine Reizkonfrontation „in vivo“ möglich. Die Kosten für ein solches Fahrschulexpositionstraining werden in der Regel vom UV-Träger übernommen. • Bei einem Maschinenunfall ist eine begleitete Konfrontation zunächst im Bereichder Werkhalle und später direkt am Arbeitsplatz möglich. Die Patientin oder der Patient kann so sensibel an den Unfallort und die situativen Bedingungen herangeführt werden.
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